Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seventours

1. Vertragsabschluss

1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und der Seventours kommt mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen
Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen
Vertrags und Reisebedingungen) für Sie und die Seventours wirksam.
1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle akzeptiert und vorbehaltlos bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Anzahlung
Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle sind folgende Anzahlungen zu leisten. 20 % für alle Reisearten. Erhält die
Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht kann Seventours die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss Ziffer 3.2.
ff. geltend machen.
2.2. Restzahlung
Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 21 Tage vor Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht,
kann Seventours die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten noch Ziffer 3.2. ff. geltend machen. Sofern nichts anderes
vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente noch Eingang Ihrer Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.
2.3. Kurzfristige Buchungen
Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.
2.4. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im
Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro- Verbandes /
Deutschen Reisebüroverbandes erheben kann.
2.5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Verzug tritt nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung ein. Nach Eintritt des Verzugs
ist Seventours berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF 20.- zu erheben, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind. Der
Schuldner hat Verzugszinsen von 10% des zur Zahlung fälligen Rechnungsbetrages zu bezahlen.

3. Änderung der Anmeldung, des Reiseprogramms oder Aufschaffung durch den Kunden

3.1. Allgemeines
Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle
persönlich oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.
3.2. Bearbeitungsgebühr
Bei einer Aufschaffung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro Person CHF 60 pro Auftrag, maximal CHF 120 als
Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Aufschaffungskostenversicherung gedeckt.
3.3. Annullierungskosten
Sagen Sie die Reise vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich zu den
Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullierungskosten erhoben:
a.) bis 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises
b.) ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
c.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 % des Reisepreises
d.) ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
e.) ab 6. bis1 Tag vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
f.) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 100% des Reisepreises.
Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangebote und gruppenermässigte Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt
besonderen Konditionen und wird wie folgt gestaffelt:
a.) bis 45. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises
b.) ab 44. bis 28.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
c.) ab 27. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
d.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises
e.) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.
Die Annullierungskosten beinhalten nicht die Kosten für evtl. abgeschlossene Versicherungen.3.4 Für Sonderausschreibungen (Last Minute, Special Offer
und Aktuelles) gelten abweichende Rücktrittsgebühren.
a.) bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
b.) ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
c.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 45% des Reisepreises
d.) ab 14. Bis 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
e.) ab 7. Tag bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.
3.5 Stornobedingungen für Greenfee Stornierungen:
a) Greenfeegebühren sind auch im Falle des Rücktritts des Kunden nicht erstattungsfähig.
3.6. Annullierungskostenversicherung
Eine obligatorische Annullierungskostenversicherung wird jedem Teilnehmer belastet (ausgenommen er ist privat gegen Annullierungskosten versichert oder
Sie will das nicht). Im Annullierungsfall deckt die Versicherung die Annullierungskosten (nicht jedoch die Bearbeitungsgebühren).
3.7 Es bleibt Ihnen unbenommen Seventours nachzuweisen, dass im
Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als die von Seventours
geforderte Pauschale.
3.7 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, werden
Sonderpreise der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften und Hotels) verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Aus diesem Grund
gelten folgende abweichende Annullierungskosten:
a.) bei Flugpauschalreisen vom Tag der Buchung bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
b.) ab dem 14 Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen am Abflugtag 90% des Reisepreises
Darüber hinaus ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf den Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Die
Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei Seventours anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, berechnet Seventours dem Kunden die entstandenen Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträgers.
3.8 Bei einem Flug, der auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ gebucht wurde, werden Sonderpreise der
einzelnen Fluggesellschaften verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können.
Darüber hinaus ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf den Reisetermin, Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich. Die
Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei Seventours anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, berechnet Seventours dem Kunden die entstandenen Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträgers.

4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich.

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss Seventours behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in
den Prospekten und auf der Preisliste vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über
diese Änderung.
4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden muss. Preiserhöhungen können
sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der Treibstoffzuschläge)
b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren (wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren
usw.)
c) Wechselkursänderungen oder
d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben
werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Seventours wird die Preiserhöhung bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vornehmen. Sofern
die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent beträgt, stehen Ihnen die unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu.
4.3. Programmänderungen
Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn Seventours behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das
Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z. B. Unterkunft, Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn
unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. Seventours bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
Seventours orientiert Sie so rasch als möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten.
4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht
Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden. Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner
vereinbarten Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent, so haben
Sie folgende Rechte:
a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis
unverzüglich rückerstattet, oder
c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise
teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenzrückerstattet. Sollte die
Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen. Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen, so stimmen
Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarten Leistungen zu(die 5-Tage Frist ist eingehalten, wenn Sie Ihre
Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).
4.5 Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, kann der Preis
gegenüber der Katalogausschreibung abweichen.

5. Rücktritt und Kündigung durch Seventours
In folgenden Fällen kann Seventours vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

5.1. Ohne Einhaltung einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Seventours nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem
Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle behält Seventours den Anspruch auf
den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen und derjenigen Vorteile anrechnen lassen, der aus einer anderweitigen
Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
5.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn Seventours in der Beschreibung der Reise
(Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis
unverzüglich zurück.
5.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Seventours deshalb nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die Seventours im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht durch Seventours besteht jedoch
nur, wenn Seventours die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Kunden
ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich
zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot seitens Seventours keinen Gebrauch
macht.

6. Änderungen im Programm

6.1. Seventours behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart,
Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen oder Zeiten, usw.) zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Seventours
bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen.

7. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig nicht
bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie Seventours
nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird Ihnen
die Seventours Reiseleitung, die örtliche Seventours -Vertretung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der
vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Rückreisekosten-Versicherung,
welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

8. Beanstandungen

8.1. Beanstandungen und Abhilfe verfahren
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der Seventours Reiseleitung, der örtlichen Seventours Vertretung oder dem Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden
und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.
8.2. Die Reiseleitung, die örtliche Seventours -Vertretung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe
zu leisten. Wird innert der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend, so lassen Sie sich die
gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von
der Reiseleitung, dem örtlichen Seventours Vertreter oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung der örtlichen Seventours -Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet, den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten. Sie sind jedoch nicht
berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen und dergleichen
anzuerkennen.
8.3. Sofern innert der Reise angemessene Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, sind Sie berechtigt,
selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel
usw.) und gegen Beleg von Seventours ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 8.1. und
8.2.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes siehe Ziffer 9).
8.4. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird, haben Sie eine Schadenanzeige (P.I.R) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft zu
erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach der Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige in der Regel
Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in aufgegebenem Gepäck
übernimmt Seventours keine Haftung.
8.5. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber Seventours geltend
machen: Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Seventours geltend machen wollen, müssen Sie Ihre
Beanstandung innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich an Seventours unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der
Reiseleitung, der örtlichen Seventours -Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

9. Haftung

9.1. Seventours kann in keiner Weise verantwortlich gemacht werden für Unfälle irgendwelcher Art und deren Folgen, Verletzungen,
Verspätungen, Unregelmässigkeiten, Schaden an Personen und Sachen, Flugplan Änderungen, Rundreiseprogramm Änderungen usw.

10. Rückbestätigung von Flugscheinen

10.1. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte den
Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Seventours informiert Sie über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Reiselandes. Sie sind jedoch für die Einhaltung dieser Vorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Ihren Lasten,
ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Seventours bedingt sind. Die Informationen gelten für
Bürger der Schweiz, sofern sie im Besitz eines von ihr ausgestellten Passes oder ID sind. Ausländer oder Inhaber eines fremden Passes müssen oft andere
Bestimmungen beachten. Für sie gibt Ihnen das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Ombudsmann

12.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen. Der Ombudsmann ist
bestrebt, bei jeder Art von Problemen zwischen Ihnen und Seventours oder dem Reisebüro, bei dem Sie die Reise gebucht haben, eine faire und
ausgewogene Einigung zu erzielen.
12.2. Die Adresse des Ombudsmanns lautet: Ombudsmann der Schweizer Reisebranche

Seventours
Solothurnerstrasse 9
CH-4600 Olten

Telefon: +41 62 207 0505
Telefax: +41 62 207 0509

E-Mail: info@seventours.ch

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Seventours ist schweizerisches Recht anwendbar.
13.2. Klagen gegen Seventours können nur an seinem Sitz in Olten angebracht werden.

Rufen Sie uns an